Weitere Informationen zur Ersten Hilfe

Weitere Informationen zur Ersten Hilfe

In diesem Kurs machen wir euch fit als Ersthelfer.

Diesen Kurs bieten wir auch in englischer Sprache an.

Allerdings brauchen wir dafür mindestens 14 Tage Vorlaufzeit.

Die meisten Unfälle ereignen sich im privaten Bereich, in der eigenen Wohnung, der Nachbarschaft,
am Arbeitsplatz oder in der Freizeit.
Betroffene sind zumeist Menschen, die einem nahe stehen, Familienmitglieder, Freunde oder Kollegen.
Kein Mensch kann darauf hoffen, dass in seiner Gegenwart „schon nichts passiert“.
Und wenn es dann doch passiert, haben viele Menschen Angst, etwas falsch zu machen.
Diese Sorge ist unbegründet, denn Erste Hilfe zu leisten, ist einfacher als man denkt.
Sich in Erster Hilfe ausbilden zu lassen heißt,

sich fit zu machen für viele alltägliche Situationen in denen schnelle Hilfe nötig ist.
Sei es bei einem Fahrrad- oder Treppensturz,

bei einer Schnitt- oder Brandverletzung oder bei einem Unfall im und am Wasser.
Wer helfen kann - und im Fall eines Falles auch fachgerecht hilft - hat danach bestimmt ein gutes Gefühl.

Die Erste-Hilfe-Ausbildung ...

... fokussiert sich auf die Vermittlung der lebensrettenden Maßnahmen
und einfacher Erste-Hilfe-Maßnahmen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien.
Alle Maßnahmen werden im Gesamtablauf unter Einschluss der

psychischen Betreuung der betroffenen Personen vermittelt.
Die Ausbildung ist ebenfalls für den Erwerb der Fahr
erlaubnis aller Klassen erforderlich.

Nachfolgender Text ist für die betrieblichen Erstehelfer,

oder diejenigen, die es werden wollen, interessant

Wichtig: Es gibt unterschiedliche Anmeldeformulare der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen.
Auf unserer Seite Hinweise haben wir für euch die jeweils benötigten Formulare für eure zuständige BG verlinkt.


Was ist ein betrieblicher Ersthelfer?

Vielleicht hast du auch schon mal den Begriff betrieblicher Ersthelfer gehört.
Das sind Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter in Unternehmen,
die in Erster Hilfe ausgebildet sind und zum Beispiel bei Arbeitsunfällen Erste Hilfe leisten.
Jeder Betrieb braucht solche betrieblichen Ersthelfer.
Wie viele Ersthelfer im Betrieb gesetzlich vorgeschrieben sind, richtet sich nach der Unternehmensgröße:

In Betrieben mit 2 - 20 Beschäftigten ist ein betrieblicher Ersthelfer erforderlich.
In Betrieben mit mehr als 20 anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben,
müssen 5 % der Beschäftigten als betriebliche Ersthelfer ausgebildet sein,
In "sonstigen" Betrieben müssen 10 % der Beschäftigten als betriebliche Ersthelfer ausgebildet sein.

Bevor Ihr zum betrieblichen Ersthelfer ernannt werden könnt,
müsst Ihr zunächst die Ausbildung in Erster Hilfe abschließen.

Erst nach Abschluß der Ausbildung, kann euch euer Arbeitgeber als Ersthelfer ernennen.
Die Ausbildung muss zwingend bei einer dafür, von den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen,

ermächtigten Ausbildungsstelle erfolgen.
Wir sind unter der QSEH-Nummer 8.1737 bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannt und ermächtigt,
betriebliche Ersthelfer aus- und fortzubilden.

Die Fortbildungsintervalle sind von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich.
Diese Fortbildungsintervalle werden anhand der Gefährdungsbeurteilung eurer BG / UK festgelegt.
In der Regel betragen diese zwei Jahre.
In einigen Betrieben und Unternehmen muss jedoch einmal im Jahr, oder auch kürzer,

eine Fortbildung nachgewiesen werden,
damit Ihr weiterhin als betrieblicher Ersthelfer in eurem Betrieb tätig sein könnt.

Eure Fachkraft für Arbeitssicherheit (sofern vorhanden), oder ein mit der Koordination
beauftragter Mitarbeiter, kann bei eurer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse
die Fortbildungsintervalle abfragen.

Verpasst Ihr die Fortbildungstermine, könnt Ihr nicht mehr als betrieblicher Ersthelfer eingesetzt werden.
Ihr müsst dann zunächst wieder die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer absolvieren.

(Fortbildungstermine bitte telefonisch erfragen)

Zielgruppe

  • Ersthelfer im Betrieb
  • Übungsleiter
  • Jugendbetreuer
  • Lehrer
  • Wasserretter
  • Flugbegleiter
  • Anwärter auf die Fahrerlaubnis

Dauer der Schulung

9 UE (Unterrichtseinheiten) a`45 Minuten.

Vorkenntnisse erforderlich ?

Nein

Schulungsinhalt u.a.:

  • Erkennen lebensbedrohlicher Störungen
  • Rettungskette / Absichern von Unfall- oder Gefahrenstellen
  • Rettung aus dem Gefahrenbereich / Kfz
  • Bewusstlosigkeit
  • Helmabnahme
  • Atemstörungen
  • Herzinfarkt
  • Herz-Lingen-Wiederbelebung (Erwachsene)
  • Anwendung eines AED
  • Allgemeine Grundsätze der Wundversorgung
  • Lebensbedrohliche Blutungen
  • Gelenkverletzungen
  • Knochenbrüche

TEILNEHMERZAHL

Min. 6 Teilnehmer, max. 20 Teilnehmer

Abschluß

Teilnahmezertifikat über die erfolgreiche Teilnahme

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