AGB

Hände, Hände schütteln, Menschen, Erste Hilfe

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Sanitätsschule Arnds

§1 Anmeldung

1.1  Zur Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs bedarf es einer Anmeldung per Telefon, Email oder über das Onlineportal.
1.2  Durch die schriftliche Buchungsbestätigung (ggf. via Email) der Sanitätsschule Arnds wird die Anmeldung verbindlich.
1.3  Die AGB werden mit der Buchungsbestätigung verschickt, und damit durch den Empfänger akzeptiert.
1.4  Bei Anmeldung eines Erste Hilfe Kurses durch ein Unternehmen, geht die verbindliche Buchungsbestätigung an das Unternehmen selbst, und nicht an die einzelnen Teilnehmer.

§ 2 Zahlungsbedingungen

2.1  Die Aus- und / oder Fortbildungsveranstaltungen sind kostenpflichtig. Es gelten die jeweiligen aktuellen Preise der Sanitätsschule Arnds.
2.2  Die fällige Lehrgangsgebühr ist im jeweiligen Lehrgang, vor Lehrgangsbeginn in bar zu entrichten. Zahlungsarten wie PayPal, Sofortkauf, Klarna etc. werden nicht angeboten, und somit auch nicht akzeptiert.
2.2. Dies gilt nicht für Ersthelfer, die durch eine Berufsgenossenschaft oder einer Unfallkasse abgerechnet werden.
2.3  Für Aus-und Fortbildungen betrieblicher Ersthelfer gilt:

       Das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften / Unfallkassen muss bis spätestens zu Beginn der Aus- oder Fortbildung vollständig ausgefüllt,

       und vom Verantwortlichen / Beauftragten Mitarbeiter des entsendenden Unternehmens, unterschrieben und mit Firmenstempel versehen, vorliegen.

       Sollte das Formular nicht vorliegen, oder nicht entsprechend ausgefüllt, unterschrieben und abgestempelt sein, kann der Lehrgang durch die Sanitätsschule Arnds vor Lehrgangsbeginn abgesagt werden.   
       Eine Kostenerstattung durch die Sanitätsschule Arnds, z.B. Fahrt- oder Lohnkosten etc. erfolgt nicht!
2.4  Sollte das Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften / Unfallkassen nicht spätestens zwei Wochen nach Lehrgangsende der Sanitätsschule Arnds vorliegen,

       werden dem entsendenden Unternehmen die Kosten der Aus- oder Fortbildung in Rechnung gestellt.

2.5  Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, wie viele Teilnehmer für Ihr Unternehmen entsendet werden dürfen.

2.6  Sollte eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse die Übernahme der Kosten verweigern, weil z.B. zu viele Teilnehmer entsendetet worden sind,

       werden die Kosten dem entsendenden Unternehmen in Rechnung gestellt.

2.7  Für Unternehmen, die nicht über eine Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abrechnen, oder abrechnen wollen, wird eine ordentliche, mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Rechnung erstellt.

§ 3 Teilnahmebescheinigungen

3.1  Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgestellt wenn,
3.1  im Lehrgang alle Unterrichtsthemen abgehandelt worden sind, die Lehrgangsgebühr entrichtet wurde, bzw. ein komplett ausgefülltes und von allen Teilnehmern unterschriebenes Abrechnungsformular vorliegt.
       Bei vorzeitiger Beendigung oder Abbruch durch einen, oder mehrere Teilnehmer kann und darf für diese Teilnehmer keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

       Die Kursgebühren werden diesen Teilnehmern nicht erstattet, bzw. ggf. privat in Rechnung gestellt.
3.2  Bei Verlust und / oder Beschädigung der Teilnahmebescheinigung werden gegen eine Gebühr von 2,50 € pro Bescheinigung, Ersatzbescheinigungen ausgegeben.

3.3  Ersatz - Teilnahmebescheinigungen können längsten fünf Jahre nach Kursende bei der Sanitätsschule Arnds angefordert werden.

§ 4 Inhouse Schulungen

4.1  Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass geeignete Lehrgangsräume zur Verfügung stehen.
4.2  Die Räumlichkeiten müssen mindestens eine Grundfläche von 50 qm haben, damit max. 20 Personen theoretisch und praktisch geschult werden können.
4.3  Ebenso müssen die Räumlichkeiten gut beleuchtet sein, und die Möglichkeit zum Lüften haben. Weiterhin müssen ausreichend Stromquellen vorhanden sein.
4.4  Bei Anmeldung eines Erste Hilfe Kurses durch ein Unternehmen, geht die verbindliche Buchungsbestätigung an das Unternehmen selbst, und nicht an die einzelnen Teilnehmer.
4.5  Für Inhouse Schulungen werden von uns keine zusätzlichen Kosten erhoben.

       Ausnahmen: Der Auftraggeber wünscht zusätzliches Ausbildungsmaterial, wie z.B. weitere Übungsphantome, zusätzliche Ausbilder usw.

§ 5 Stornierungen

5.1  Bis fünf Tage vor Kursbeginn sind Stornierungen für Unternehmenslehrgänge kostenfrei.
5.2  Bis drei Tage vor Kursbeginn werden bei einer Stornierung von Unternehmenslehrgängen 50% der Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt.
5.3  Bei Stornierungen weniger als drei Tage vor Kursbeginn von Unternehmenslehrgängen werden grundsätzlich 100% der Lehrgangsgebühren in Rechnung gestellt.
5.4  Bei unentschuldigtem Fehlen, oder verspäteter Absage eines Teilnehmers, werden diese Kosten zu 100% für jeden fehlenden Teilnehmer in Rechnung gestellt. Bei Stellung eines Ersatzteilnehmers entfallen diese Kosten.
5.5  Als Berechnungsgrundlage für stornierte Unternehmenslehrgänge dient der, zu dieser Zeit gültige Betrag, den die Berufsgenossenschaften / Unfallkassen für jeden Teilnehmer, der Ausbildungsstelle vergüten.

§ 6 Kursabsage durch die Ausbildungsstelle

6.1  Aus Gründen höherer Gewalt, oder durch plötzliche Erkrankung des Ausbilders, kann ein Lehrgang durch die Sanitätsschule Arnds, auch kurzfristig, abgesagt werden.

        In diesem Fall wird dann zeitnah ein Ersatztermin angeboten.
6.2  Darüber hinaus gehende Rechtsansprüche bestehen nicht.

§ 7 Nebenabreden

7.1  Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform.

§ 8 Datenschutz

8.1  Unsere Datenschutzerklärung können Sie hier Datenschutzerklärung (nur online) einsehen. Die Datenschutzerklärung wird als PDF-Datei zusammen, mit der verbindlichen Buchungsbestätigung und den AGB verschickt.
8.2  Die für die Erste Hilfe Kurse erhobenen Daten müssen laut Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungsträger fünf Jahre gespeichert bzw. aufbewahrt werden.
8.3  Nach Ablauf der 5-Jahresfrist werden die von uns erhobenen Daten gelöscht, bzw. die Teilnahmebescheinigungen und Teilnehmerdatenblätter (DSGVO-Konform) vernichtet.

§ 9 Sonstiges

9.1  Gerichtsstand für beide Vertragsparteien ist Dortmund.
9.2  Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
9.3  An Stelle der unwirksamen Bestimmungen und im Falle fehlender Regelungen, ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem Sinn und Zweck beider Parteien am ehesten entspricht.

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